Wie viele Ziele sollten formuliert werden? Eines pro Umweltaspekt oder mehr?
Es gibt keine vorgegebene Zahl von Zielen. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die Umweltleistung und auch das Umweltmanagement kontinuierlich verbessert werden.
Zu welchen Umweltaspekten Ziele formuliert werden müssen, entscheidet die Bewertung der Umweltaspekte. Alle Aspekte, die in der Bewertung als bedeutend identifiziert wurden, müssen mit Zielen und Maßnahmen im Umweltprogramm hinterlegt sein. Für die Bewertung sind bestimmte Kriterien anzuwenden, die gewährleisten, dass die Auswahl nicht beliebig ist, sondern sich an Umweltauswirkungen und Verbesserungspotenzial orientiert.
Wie ist der folgende Satz aus den Steckbriefen Wärme und Strom zu verstehen? „Die Kennzahl ‚Verbrauch (kWh/a)‘ fließt ein in die beiden Kernindikatoren Energie und Emissionen. Dafür werden alle Energieverbräuche (Wärme, Strom, Dienstmobilität) addiert.“
Einer der geforderten Kernindikatoren, die zwingend im Umweltbericht angegeben werden müssen, ist „Gesamter direkter Energieverbrauch“. Der Energieverbrauch in Kirchengemeinden setzt sich zusammen aus Heizenergie, Strom und Benzin/Diesel. Diese Energieverbräuche werden jeweils erhoben und im Umweltbericht auch separat ausgewiesen. Für den Kernindikator Energie werden sie addiert zum „gesamten direkten Energieverbrauch“ und in der Regel in einer Zeile der Kennzahlentabelle ausgewiesen. Emissionen aus Energieverbrauch kommen auch aus diesen drei Quellen Heizung, Strom, Verkehr und werden ebenso addiert für den Kernindikator „jährliche Gesamtemissionen von Treibhausgasen“.
Zwar ist streng genommen nur die Angabe der Kernindikatoren gefordert, aber natürlich ist es sinnvoll, die Energieverbräuche getrennt nach der Anwendung der Energie zu betrachten. Nur so lässt sich nachvollziehen und auch nach außen zeigen, ob Maßnahmen z. B. zum effizienten Heizen, auch die gewünschte Wirkung zeigen. Zu den Kernindikatoren verweisen wir auch auf das entsprechende Infoblatt.